Was ist (kognitive)
Verhaltenstherapie?
Psychotherapie soll auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Symptome psychischer Störungen lindern, Gefühle und Gedanken verständlich machen, beim Erlernen neuer Bewältigungsstrategien helfen, Verhalten verändern und das Wohlbefinden verbessern.
Die Verhaltenstherapie beginnt mit einer Diagnostikphase, in der zunächst Ihre aktuelle Situation, Symptome und Belastungen genau erfasst werden. Dabei wird gemeinsam untersucht, welche Erfahrungen in Ihrer Biografie und welche aktuellen Auslöser zur Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Beschwerden beigetragen haben.
Auf dieser Grundlage werden anschließend gemeinsam Therapieziele definiert und ein individueller Behandlungsplan entwickelt, der Ihre persönlichen Stärken und Fähigkeiten berücksichtigt.
Ein zentraler Bestandteil der Verhaltenstherapie ist sowohl die Reflexion darüber, wie Gedanken, Gefühle und Überzeugungen das Verhalten beeinflussen, als auch die praktische Anwendung bewährter Übungen und Strategien. Diese „Werkzeuge“ sind wissenschaftlich fundiert und sollen dabei unterstützen, Denken, Fühlen und Handeln aktiv zu verändern und langfristig in den Alltag zu integrieren.

Behandlungskosten
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Kassensitzen biete ich momentan nur Behandlungen über private Krankenversicherungen, Beihilfe, auf Selbstzahlerbasis oder über das Kostenerstattungsverfahren mit gesetzlichen Krankenversicherungen an.
Privatversicherte
Für Privatversicherte richten sich die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Da die Höhe der Kostenübernahme von Ihrer individuellen Versicherung abhängt, empfehle ich, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen und die erforderlichen Schritte zur Erstattung zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass private Krankenkassen nicht immer den gesamten Rechnungsbetrag übernehmen. In der Regel wird die Rechnung (meist monatlich) nach der GOP ausgestellt, und viele Versicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Eine frühzeitige Klärung mit Ihrer Versicherung erleichtert die Abwicklung und gibt Ihnen Sicherheit über den Erstattungsumfang.
Gesetzlichversicherte im Kostenerstattungsverfahren
Aufgrund der aktuellen Situation kann Ihre gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Therapie bei Psychologischen Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz aufkommen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung finden Sie auf dem Merkblatt der DPtV hier sowie auf therapie.de. Sollte Ihre Versicherung dem Kostenerstattungsverfahren in einer Privatpraxis zustimmen, umfasst der übliche Therapieumfang zunächst vier probatorische Sitzungen, gefolgt von zwölf Sitzungen der ersten Hälfte der Kurzzeittherapie und weiteren zwölf Sitzungen der zweiten Hälfte. Bei einer Langzeittherapie können insgesamt bis zu 60 Therapiesitzungen in Anspruch genommen werden, wobei in begründeten Fällen eine Verlängerung auf bis zu 80 Sitzungen möglich ist. Für Infos zum genaueren Vorgehen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Selbstzahlende
Da die Kosten in meiner Privatpraxis von Ihnen selbst übernommen werden, bestimmen Sie den zeitlichen Umfang der Behandlung flexibel mit. Als Orientierung dient jedoch die Regelung im gesetzlichen Kassensystem: Je nach Anliegen und Zielsetzung kann eine Psychotherapie den Rahmen einer Kurzzeit- oder auch einer Langzeittherapie einnehmen.
Beihilfeberechtigte Personen
Für Beihilfeberechtigte übernehmen die Beihilfestellen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der zuständigen Beihilfestelle über die erforderlichen Formulare sowie den Ablauf der Antragstellung zu informieren.

Ablauf
Nach einem Erstgespräch, in welchem geklärt wird, ob eine Behandlung aufgrund der vorliegenden Symptomatik sinnvoll ist, ob eine Verhaltenstherapie das geeignete Verfahren darstellt oder ob ein anderes therapeutisches Vorgehen besser passt. Zusätzlich können auch Selbsthilfe- oder Beratungsangebote in Betracht gezogen werden. Eine ärztliche Überweisung ist für für ein Erstgespräch nicht erforderlich.
Im Anschluss finden bis zu fünf "Probatorische Sitzungen" statt, welche dem Kennenlernen sowie einer ausführlichen Diagnostik dienen.
Bitte beachten Sie, dass eine Kurz- bzw. Langzeittherapie erst danach beginnen kann.